Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-Bedingungen

Preise

Preisänderungen und Liefermöglichkeiten vorbehalten. Die Preise verstehen sich ohne MwSt.

Lieferbedingungen

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportschäden haftet die Post oder die Speditionsfirma begrenzt.

Für Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 300.– erheben wir einen Versandkostenanteil. Die Speditionsfirma und die Lieferart werden von uns festgelegt. Weitergehende Versandwünsche gehen immer voll zu Lasten des Käufers. Erstauslieferungen erfolgen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.

Verschlechtert sich die Kreditwürdigkeit eines Kunden, kann die Waldmeier AG vom Kaufvertrag zurücktreten, oder die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware ohne jeglichen Schadenersatz verlangen.

Zahlungsbedingungen

30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Überschreitung des Zahlungsziels wird ein Verzugszins von 5 % berechnet. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Nachnahmen zuzüglich NN-Gebühren.

Reklamationen

Beanstandungen von Rechnungen sowie Mengelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware erfolgen.

Rücksendungen

Nur nach vorgängiger Absprache mit uns und korrekt gesandt an:

Rhenus Contract Logistics, c/o Waldmeier AG, Grenzstrasse 121, Hafenbecken 2, 4057 Basel-Kleinhüningen.

Fehllieferungen werden gutgeschrieben, sofern die Rücksendung mit folgenden Angaben versehen ist:

  • Datum
  • Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins
  • Inhaltsangabe
  • Begleitschreiben mit Begründung

Ungerechtfertigte Rücksendungen werden dem Absender wieder zugestellt. Unfrankierte Rücksendungen werden abgewiesen.

Garantie

Garantieansprüche sowie Reparaturfälle sind an unseren Kundendienst Waldmeier AG, Service und Reparatur, CH-4623 Neuendorf/SO, zu senden.

Garantieanträge werden bearbeitet sofern sie mit folgenden Angaben versehen sind:

  • Artikelbezeichnung evt. Art.-Nr.
  • gültige Garantiekarte oder Kaufquittung
  • Garantieantrags-Begründung

Es gelten die gesetzlichen Garantiefristen. Die Beurteilung, ob ein Garantiefall vorliegt, bleibt uns vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung der Kontokorrentforderungen unser Eigentum, auch nach Veräusserung an Dritte.

Gerichtsstand

Auf alle Verträge, zu deren Inhalt die vorliegenden Bedingungen gehören, ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Solothurn vereinbart.

Neuendorf im Oktober 2021

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